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Welche Anwendungsbereiche sind von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgenommen?
Vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie sind ausgenommen:
● Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der Ursprungsmaschine geliefert werden.
● Spezielle Einrichtungen für die Verwendung auf Jahrmärkten und in Vergnügungsparks.
● Speziell für eine nukleare Verwendung konstruierte oder eingesetzte Maschinen, deren Ausfall zu einer Emission von Radioaktivität führen kann.
● Waffen einschließlich Feuerwaffen
● Die folgenden Beförderungsmittel
z.B. … land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine…, Kraftfahrzeuge….
● Seeschiffe und bewegliche Offshore – Anlagen sowie Maschinen, die auf solchen Schiffen und/oder in solchen Anlagen installiert sind.
● Maschinen die speziell für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung konstruiert und gebaut wurden.
● Maschinen die speziell zu Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind.
● Schachtförderanlagen
● Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen.
● Maschinen, die unter die Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG fallen:
● für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte
● Audio- und Videogeräte
● informationstechnische Geräte
● gewöhnliche Büromaschinen
● Niederspannungsschalt- und – steuergeräte
● Elektromotoren
alle anderen elektrischen Maschinen fallen unter die Maschinenrichtlinie!
Veröffentlicht für:Schneider Electric Österreich
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