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Was ist der Unterschied zwischen dem Bemessungsbetriebskurzschlussausschaltvermögen (Ics) und dem Bemessungsgrenzkurzschlussausschaltvermögen (Icu) von Motorschutzschaltern gemäß IEC/EN60947-2?

Ausschlaggebend für den Unterschied der Ausschaltvermögen Icu und Ics ist die Prüffolge nach EN 60947-2, Abschnitt 8.3.4 und 8.3.5.

Bei Icu wird als Prüffolge ein Kurzschluss abgeschaltet, nach 3 Minuten Abkühlung wieder auf den Kurzschluss aufgeschaltet und muss wieder abschalten.

Bei Icu darf sich nach der Prüfung der Kurzschlussauslösung die Überlastkennlinie dauerhaft verändern und der Bemessungsstrom darf höhere Schalt- Toleranzen aufweisen.

Die Angabe erfolgt in kA.

Bei Ics wird als Prüffolge ein Kurzschluss abgeschaltet, nach 3 Minuten Abkühlung wieder auf den Kurzschluss aufgeschaltet, muss wieder abschalten und wird nach 3 Minuten noch mal aufgeschaltet und muss noch mal abschalten.

Dabei darf sich nach der Prüfung der Kurzschlussauslösung die Überlastkennlinie nicht verändern und der Motorschutzschalter ist in der Lage, den Bemessungsstrom weiter zu schalten.

Die Angabe erfolgt in % vom Icu.

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