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Welche Anwendungsbereiche sind von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgenommen?

Vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie sind ausgenommen:
●         Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der Ursprungsmaschine geliefert werden.
●         Spezielle Einrichtungen für die Verwendung auf Jahrmärkten und in Vergnügungsparks.
●         Speziell für eine nukleare Verwendung konstruierte oder eingesetzte Maschinen, deren Ausfall zu einer Emission von Radioaktivität führen kann.
●         Waffen einschließlich Feuerwaffen
●         Die folgenden Beförderungsmittel
z.B. … land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine…, Kraftfahrzeuge….
●         Seeschiffe und bewegliche Offshore – Anlagen sowie Maschinen, die auf solchen Schiffen und/oder in solchen Anlagen installiert sind.
●         Maschinen die speziell für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung konstruiert und gebaut wurden.
●         Maschinen die speziell zu Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind.
●         Schachtförderanlagen
●         Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen.
●         Maschinen, die unter die Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG fallen:
●          für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte
●          Audio- und Videogeräte
●          informationstechnische Geräte
●          gewöhnliche Büromaschinen
●          Niederspannungsschalt- und – steuergeräte
●          Elektromotoren
alle anderen elektrischen Maschinen fallen unter die Maschinenrichtlinie!

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