Hinweise zur Erreichung der Sammel- und Verwertungsquoten (§18 Absatz 4 ElektroG3)
Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungsquoten).
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht jährlich ausführliche Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten und die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben auf seiner Internetseite.
Näheres finden Sie hier: Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Rückgabemöglichkeit Elektroaltgeräte § 19a für gewerbliche Kunden
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Besitzer haben die Möglichkeit, ein von uns in Verkehr gebrachtes B2B-Gerät am Ende seiner Lebensdauer an uns zurückzugeben. Wir führen dieses dann einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu. Bitte wenden Sie sich an die Service Hotline um eine Rücknahme zu veranlassen.
Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen Sie diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor sie es zur Entsorgung zurückgeben und führen diese einer separaten Sammlung zu. Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
BattG § 18 (1) und (2):
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien, Akkumulatoren oder Elektrogeräten, welche diese enthalten, besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers.
Rückgabe von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen §15 Abs.1 VerpackG
Die Verpackungen dieser Produkte dürfen nicht über die kommunale Abfallsammlung (z.B. Gelber Sack, Blaue Tonne usw.) entsorgt werden. Sie haben stattdessen die Möglichkeit, diese kostenfrei bei uns zurückzugeben. Über diese alternative Rücknahmemöglichkeit der Altverpackungen soll erreicht werden, dass diese einer vom Haushaltsabfall getrennten Sammlung zugeführt werden, damit sie ordnungsgemäß verwertet bzw. wiederverwendet werden können.
Hinweis zur Entsorgung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen §7 VerpackG
Wir sind als Hersteller beim deutschen Verpackungsregister LUCID registriert. Zwecks Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsabfällen haben wir uns einem entsprechenden System angeschlossen.
Bitte werfen Sie Verpackungsabfälle nicht in den Hausmüll, sondern führen diese der getrennten Sammlung zu. Dazu stehen Ihnen in Ihrer Nähe die bewährten Rückgabemöglichkeiten wie beispielsweise der Gelbe Sack oder die Blaue Tonne zur Verfügung. Weitere Informationen zur korrekten Verpackungsentsorgung und den zur Verfügung stehenden Rückgabemöglichkeiten für Verpackungsabfälle erhalten Sie auch von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung.
Für weitere Informationen siehe Ethic & Compliance